Die Überbauungsordnung sieht vor, dass auf der Parzelle vier 3-geschossige Gebäude mit je 6 Wohnungen realisiert werden. Das Wohnungsangebot soll für Einzelpersonen, Paare und Familien bezahlbaren Wohnraum bieten.
Voraussichtlich werden
erstellt.
Die zukünftigen Preise für Mietwohnungen und Wohneigentum sind noch nicht definitiv zu beziffern. Ohne Berücksichtigung der (Bau-)Teuerung hilft aber ein Vergleich mit der 2023 durch die Bauträgerschaft fertig gestellte Überbauung Q-Matte in Frauenkappelen.
Da werden 2½-Zimmerwohnungen mit 68 m² Wohnfläche für CHF 1’280.— oder 4½-Zimmerwohnungen mit 112 m² Wohnfläche für CHF 1’940.— pro Monat vermietet (netto ohne Nebenkosten).
Im Stockwerkeigentum wurden 2½-Zimmerwohnungen mit 83 m² Wohnfläche für CHF 495’000.— oder 4½-Zimmerwohnungen mit 112 m² Wohnfläche für CHF 762’000.— verkauft.
In Meikirch sind die Landkosten rund 25% höher als in Frauenkappelen. Dies bedeutet durchschnittlich rund CHF 18’500.-- höhere Kaufkosten für Wohneigentum bzw. monatlich rund CHF 62.-- höhere Mieten als in Frauenkappelen.
Der Gemeinderat erkennt in der Überbauungsordnung die Umsetzung der angestrebten, moderaten und nachhaltigen Entwicklung. Die Gemeinde gewinnt mit dem neuen Wohnungsangebot an Attraktivität, ohne dass dazu die Gemeindeinfrastruktur ausgebaut werden müsste. Gleichzeitig behält die Gemeinde mit der Überbauungsordnung und den grundbuchlich gesicherten Verträgen als griffige Instrumente die Hoheit darüber, was und wie gebaut wird. Die Gemeinde hat dazu die unabhängige Fachberatung Baugestaltung beizuziehen und dies auf Kosten der Bauträger.
Ja, mit der Mehrwertabgabe, die nur im Falle der Annahme der Überbauungsordnung fällig wird, erhält die Gemeinde über CHF 135’000.—
Durch Abgaben und Gebühren (wie Anschlussgebühren an die gemeindeeigene Anlagen) kann die Gemeinde mit rund einer Viertelmillion Franken rechnen, ohne dass die Gemeinde selber in die Infrastruktur investieren muss.
Zudem wird es zu einer ansehnlichen Erhöhung des Steuersubstrates kommen.
Es wird nur die schon jetzt bestehende Zufahrt zu den Garagen im Gemeindehaus mitbenützt, es wird grundsätzlich kein zusätzlicher Platz benötigt.
Die Fachjury (Architekten und Denkmalpflege), die planenden Architekten und die Gemeindebehörde haben diese Zufahrt als richtig und sinnvoll beurteilt.
Als Gegenleistung zur Mitbenutzung der Zufahrt realisiert der Bauträger auf seine Kosten den behindertengerechten Zugang zum Gemeindehaus. Dies soll mit einem Treppenlift und einer umfassender Umgebungsgestaltung auf der Gemeindeparzelle nach den Vorgaben der Gemeinde erfolgen.
Nein: Sollte das Grundstück der Gemeinde dereinst bebaut oder anders genutzt werden, würde die jetzige Zufahrt aufgehoben und ein neuer, gemeinsamer Zugang im Bereich des jetzigen Feuerwehrmagazins erstellt werden. Dannzumal würde also die Zufahrt zur Einstellhalle der Gemeinde über das Grundstück Kirchmatt erfolgen. Dies alles wurde am 30. März 2022 mit einer im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeit geregelt.
Nein: Die Gemeinde Meikirch hat bei der Überbauungsordnung Kirchmatt massgeblich mitgewirkt und besitzt hier ein besonders griffiges Instrument um sicher zu stellen, dass genau das gebaut wird, was die Gemeinde möchte: Mit der grundbuchlich eingetragenen Dienstbarkeit muss die Gemeinde Meikirch jeden einzelnen Plan bewilligen und wird so - falls nötig - direkt Einfluss nehmen. Ansonsten wird dem Bauträger keine Baubewilligung erteilt werden.
Schon vor über 10 Jahren hat die Schweizer Bevölkerung darüber abgestimmt, dass mit dem vorhandenen Boden und insbesondere mit den bebaubaren Grundstücken haushälterisch umgegangen werden muss und die bestehenden Bauparzellen besser genutzt werden.
Der Bedarf an Wohnraum ist auch in Meikirch klar gegeben. Mit der bestehenden Bauordnung würde das Wohnen auf der Parzelle Kirchmatt nur für ein paar wenige, vermögende Bauherrinnen und Bauherren möglich sein. Mit der Überbauungsordnung Kirchmatt werden hier statt etwa 18 Personen über 50 Personen ihr neues Zuhause finden.
Es sind genügend Besucherparkplätze in der Autoeinstellhalle vorgesehen, was zwar die teurere aber bessere Lösung ist. Die gemeindeeigenen Parkplätze werden also nicht tangiert.
Nein, das Projekt bietet Post und Lieferdienste die Möglichkeit, direkt auf das Areal zu fahren. Genauso, wie es auch die Feuerwehr oder Ambulanz machen kann.
Ja, der Bauträger sieht vor, die Dächer zur Stromgewinnung zu nutzen und die Bewohnerinnen und Bewohner der Kirchmatt werden einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) abschliessen. So können alle vom günstigen Solarstrom profitieren. Zudem werden alle Plätze in der Autoeinstellhalle mit der Grundinstallation für Ladestationen ausgerüstet.
Nein, es ist aufgrund der grossen Nachfrage nach Wohnungen in der Kirchmatt absehbar, dass die meisten Bewohnerinnen und Bewohner der Kirchmatt Meikirchner sein werden. Zudem wird in den Kauf- und Werkverträgen der zukünftigen Wohneigentumbesitzerinnen und Besitzer festgehalten, dass diese allfällige Emissionen aus Landwirtschaft zu dulden haben. Dies ist heute ein übliches Prozedere.