Wie wurde das Projekt entwickelt?
Als Form des qualitätssichernden Verfahrens hat das AGR (Amt für Gemeinden und Raumordnung) und die Gemeinde Meikirch die Durchführung eines Gutachterverfahrens festgelegt.
Die Gemeinde Meikirch bespricht im Beisein des Ortsplaners und der ZIMMERMANN SINNVOLL BAUEN AG (Grundeigentümerin) das Projekt „aktive Wohnpolitik“. Das Bauland Kirchmatt bietet sich für eine erste Umsetzung im Rahmen dieses Projektes an.
Die Planungskommission hat an ihrer Sitzung grobe Rahmenbedingungen als Planungsleitplanken zu definieren versucht:
Die ZIMMERMANN SINNVOLL BAUEN AG stimmt diesen Leitplanken zu.
Die Gemeinde Meikrich bekennt sich in ihrem Stretegiepapier "Massnahmenplan aktive Wohnpolitik" zur Vision
"Nachhaltige Landgemeinde mit Modellcharakter"
Die Gemeinde Meikirch will deshalb mit einer «aktiven Wohnbaupolitik» die Nutzungsreserven im bestehenden Baugebiet aktivieren, um damit in den nächsten Jahren ein qualitätsvolles Bevölkerungswachstum zu ermöglichen. Dazu werden drei Ziele definiert:
Die Gemeinde definiert das Entwicklungsgebiet B5 "Kirchmatt"
Zielsetzung:
Standortprofil:
Ein erster Entwurf mit 3 Bauten (3 Vollgschosse plus Attika) liegt vor. Der Gemeinderat und Planungskommission genehmigen die Überbauungsordnung und leiten sie zur Vorprüfung an das AGR (Amt für Gemeinden und Raumordnung) weiter. Das AGR kritisiert die kommunale Raumplanung, die Fachgruppe Baugestaltung, die Architekten, den Orts- und Raumplaner und bemängelt, dass zusätzlich die OLK und die Denkmalpflege anzurufen sei. Es wird erkannt, dass mit den gestellten Vorgaben betreffend des heiklen Siedlungsrandes keine befriedigende Lösung gefunden werden kann.
erfolgt eine Mitwirkung seitens der Bevölkerung von Meikirch. Während der Vorprüfung verfasst die OLK (Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder) einen Bericht, in dem die Bauten als zu hoch und zu dominant beschrieben wurden. Die Rückmeldungen aus der Bevölkerung ergeben ein ähnliches Bild. Das AGR empfahl darauf hin, das Verfahren zu unterbrechen und das Projekt zu überarbeiten. Unter erneuter Zusammenarbeit mit der Fachberatung Baugestaltung und mit der Planungskommission der Gemeinde wurden folgende neuen Rahmenbedingungen vereinbart und umgesetzt:
Mit diesen Massnahmen wird insgesamt die Höhe der Bauten stark reduziert und die obersten Geschosse werden aufgelockert. Der Gemeinderat empfiehlt somit das angepasste Projekt für das zweite Mitwirkungsverfahren und für die erneute Vorprüfung beim AGR.
Auch der dritte Entwurf vermag nicht restlos zu überzeugen. Eine Sitzung der Grundeigentümerin, der Gemeinde, dem Ortsplaner und der Fachgruppe Baugestaltung führt zu folgendem Entscheid:
Durchführung eines Gutachterverfahrens mit Einbezug der Kantonalen Denkmalpflege
Kurt Wenger, Willy Oppliger, Thomas Peter von der Gemeinde Meikirch, Adrian Staehli von der Kantonalen Denkmalpflege, Ulrich Kriech von der ZIMMERMANN SINNVOLL BAUEN AG, Fritz Schär, Pascal Weber und Matthias Wehrlin von der Fachgruppe Baugestaltung, der Ortsplaner Urs Fischer sowie die Architektin Josephine Giller und der Architekt Dominik Lehmann nehmen daran teil.
Ergebnissicherung des ersten Workshops:
Siedlungsrand und Adressierung:
Situierung:
Volumen, Typologie und Dachlandschaft:
Wegen Corona-Restriktionen kann der zweite Workshop erst mit einem halben Jahr Verspätung beginnen.
Ergebnissicherung des zweiten Workshops:
SWOT-Analyse und Arbeitspapier «Überbauungsordnung Kirchmatt»
Ergebnissicherung des dritten Workshops:
Ergebnissicherung vierter Workshop:
Überbauung und Freiraum:
Lage Zufahrt Einstellhalle (ESH):
Das Richtprojekt ist wie folgt zu präzisieren:
In der UeO ist festzuhalten:
über das Gutachterverfahren Überbauungsordnung „Kirchmatt“ Meikirch
1. Ausgangslage
Die Parzelle Nr. 666 in der Kirchmatt bildet eine der letzten zusammenhängenden Baulandreserven innerhalb der Gemeinde Meikirch. Als Grundlage für die Überbauungsordnung wurde ein Richtprojekt erarbeitet, zu welchem das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) eine Stellungnahme der Kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) eingeholt hatte. Anhand der negativen Beurteilung der OLK wurde die Ablehnung der ÜO in Aussicht gestellt.
Anschliessend wurde beschlossen, das bestehende Richtprojekt im Rahmen eines qualitätssichernden Verfahrens unter Einbezug der Kantonalen Denkmalpflege infolge der Kritikpunkte nicht lediglich zu optimieren, sondern grundlegend überarbeiten zu lassen. Im Rahmen eines Workshopverfahrens mussten Aussagen zur ortsverträglichen Dichte, der Situierung und Anzahl möglicher Volumen, der Umgebungsgestaltung (Übergang Siedlungsraum zur Landwirtschaft) sowie zum architektonischen Ausdruck der Bauten erarbeitet werden.
Das Begleitgremium für das Workshopverfahren setzte sich wie folgt zusammen:
2. Prozess
Das Verfahren wurde mittels vier Workshops durchgeführt. Zu Beginn wurden umfassende Analysen des Ortes und der historischen Entwicklung des Areals erarbeitet. In einem ersten Schritt galt es, die ortsverträgliche Dichte sowie Anzahl und mögliche Situierungen der Volumen zu definieren. Auf Basis der Analysen wurden unterschiedliche ortsbauliche Strategien diskutiert.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurden alle für die Aufgabe relevanten Themen anhand von Variantenstudien, Referenzbeispielen sowie Arbeitsmodellen untersucht. Dies betraf insbesondere (nicht abschliessende Aufzählung):
3. Beruteilung
3.1 Gebäudevolumen
3.2 Architektur
3.3 Freiraumkonzept
4. Fazit / Empfehlungen
Das Begleitgremium ist erfreut über den Prozessverlauf und das nun vorliegende Resultat des Verfahrens. Das Richtprojekt, welches gegenüber dem ursprünglichen Projekt eine Nutzflächenreduktion von ca. 200 m2 aufweist, vermag die Anforderungen an die Integration ins Dorfbild bezüglich Situierung, Volumen und architektonischem Ausdruck zu erfüllen. Das Resultat bildet eine gute und robuste Grundlage für die nachfolgende Erarbeitung des Bauprojektes.
Das Beurteilungsgremium dankt einerseits dem Planungsteam für die qualitätsvolle Projektentwicklung und andererseits der Bauherrschaft für ihre Bereitschaft, neue Wege zu beschreiten.
Für die Weiterbearbeitung des Projektes wird folgendes empfohlen:
Nach dem Abschluss des Gutachterverfahrens wurden die Ämter und Fachstellen um Stellungnahme, bzw. um ihre Fachberichte angefragt.
Folgende Fachstellen waren involviert:
Gestützt auf die Stellungnahmen der Fachstellen und der Beurteilung des AGR wurden Hinweise, Empfehlungen und Präzisierungen abgegeben, die in das nun vorliegende Richtprojekt eingeflossen sind.
Die Aufgabe des Gutachterverfahrens war es, auf der Grundlage einer vertieften Ortsanalyse, der Fachberichte von OLK (Kantonale Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder) und kantonaler Denkmalpflege sowie der für das Orts- und Landschaftsbild relevanten Inventare (Bauinventar, ISOS und IVS) das Richtprojekt zu überarbeiten. Namentlich sollten überprüft werden:
Das Beurteilungsgremium des Gutachterverfahrens setzte sich aus drei unabhängigen Fachgutachtern (ehemalige Mitglieder der kommunalen Fachberatung), einem Vertreter der kantonalen Denkmalpflege sowie Vertretungen der Gemeinde und der Grundeigentümerschaft/Projektentwickler zusammen. Die Moderation und Ergebnissicherung erfolgte durch den Ortsplaner der Gemeinde.
Fachgutachter:
Gemeinde Meikirch:
Grundeigentümerschaft:
Architekten:
Moderation / Ergebnissicherung:
Die Überarbeitung des Richtprojekts wurde in vier Workshops mit den Fachgutachtern, der Gemeinde und der Grundeigentümerschaft diskutiert. Die Fachgutachter haben jeweils zusammen die weiterzuverfolgenden Lösungsansätze evaluiert und eine Aufgabenstellung für die Weiterbearbeitung formuliert. Die Ergebnisse wurden in Ergebnissicherungen vom Ortsplaner festgehalten. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung wurde zudem jeweils über den Korrespondenzweg über die Zwischenergebnisse und Entscheide der Fachgutachter informiert.
Als Resultat des Verfahrens liegt ein überarbeitetes Richtprojekt vor. Dazu haben die Fachgutachter Fritz Schär, Matthias Wehrlin und Pascal Weber zusammen eine Stellungnahme verfasst, welche vom Vertreter der Denkmalpflege Adrian Stäheli mitunterzeichnet wurde.
Die Ergebnissicherung der Workshops sowie das überarbeitete Richtprojekt und die Stellungnahme der Fachgutachter sind hier abgebildet.