kirchmatt Meikirch

Dorferweiterung
mit Augenmass

Projekt

baurechtliche
grundordnung

Die Parzelle Nr. 666 befindet sich aktuell in der Wohnzone W2. Sie wird durch eine Abänderung des Zonenplanes in eine UeO (Überbauungsordnung) umgewandelt.

Mittels anerkanntem Workshopverfahren, unter Beizug der Fachberatung Baugestaltung und der kantonalen Denkmalpflege, wurde ein qualitätssicherndes Verfahren zur Erarbeitung des vorliegenden Projektes durchgeführt.

Dorfseite3

Überbauungsordnung

Worum geht es?

In der Gemeinde Meikirch wurde 2015 das Projekt der aktiven Wohnpolitik gestartet. Das Ziel ist es, eine qualitätsvolle innere Siedlungsentwicklung zu erreichen und die Grenzen des schonenden Umgangs mit den Bodenreserven festzulegen.

Mit dem revidierten Raumplanungsgesetz auf nationaler Ebene und der damit einhergehenden Verschärfung der Ausweitung der Siedlungsstruktur wird Bauland unzweifelhaft ein knappes Gut – ein haushälterischer Umgang ist damit angezeigt und trifft die Auffassung eines grossen Teils der Bevölkerung in der Schweiz und im Kanton Bern.

MEI gegen Dorf

Die Parzelle

No. 666 "Kirchmatt" in Meikirch bildet eine der letzten zusammenhängenden Baulandreserven innerhalb der Gemeinde Meikirch.

Die Parzelle liegt in der Wohnzone am nördlichen Rand der bebauten Dorfstruktur. Die vorliegende Überbauungsordnung Kirchmatt schafft im Rahmen der Wohnbaupolitik der Gemeinde eine planerische Grundlage für die Realisierung einer verdichteten Wohnüberbauung.

Der Entwurf wurde mehrmals durch die Fachberatung Baugestaltung und durch die Planungskommission beurteilt.

Schliesslich wurde die Ueberbauungsordnung durch den Gemeinderat beim AGR (Amt für Gemeinden und Raumordnung) im Juni 2016 zur Vorprüfung eingereicht.

Im September 2016 fand die erste Mitwirkungsveranstaltung statt.

Während der Vorprüfung verfasste die OLK (Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder) einen Bericht, in dem die Bauten als zu hoch und zu dominant beschrieben wurden.

Die Rückmeldungen aus der Bevölkerung ergaben ein ähnliches Bild. Das AGR empfahl darauf hin, das Verfahren zu unterbrechen und das Projekt zu überarbeiten.

Unter Berücksichtigung einer sinnvollen Ausnutzung des Bodens soll die ländliche Struktur ebenso berücksichtigt werden, wie die qualitätsvolle Gestaltung der Bauten mit einem hohen ökologischen Anspruch.

Der Gemeinderat hat die Grundlagen für die vorliegende Überbauungsordnung aktiv mitgestaltet und weitgehend vorgegeben. So sollten als ursprüngliches Konzept Bauten mit drei Geschossen plus Attika ermöglicht werden.

Seit Mitte des Jahres 2015 wurde unter diesen Voraussetzungen durch die Architekten ein Entwurf für die Gebäude und für die UeO ausgearbeitet. 

Neue Rahmenbedingungen

wurden in Zusammenarbeit mit der Fachberatung Baugestaltung und der Planungskommission der Gemeinde vereinbart und umgesetzt.

Unter anderem wurden die Gebäudehöhen um ein Geschoss reduziert und die oberste Etage mit Ein- und Ausschnitten aufgelockert.

Um die Körper besser in die bestehende Struktur zu integrieren, wurden die Fassaden gänzlich aus Holz gestaltet.

Das angepasste Projekt wurde vom Gemeinderat für das zweite Mitwirkungsverfahren und für die erneute Vorprüfung beim AGR empfohlen.

Waldseite3

Im Gutachten des AGR vom Januar 2017 wurden die Massnahmen durch die OLK begrüsst, der Schlussbericht blieb aber dennoch negativ. In einem zusätzlichen Bericht der Denkmalpflege konnte das Projekt ausserdem nicht abschliessend beurteilt werden, ohne dass Grundlagen wie die ortsbauliche Analyse oder die Arbeitsmodelle vorgelegt würden.

Neustart 2020

Zusammen mit der Fachberatung Baugestaltung, einem Vertreter der Denkmalpflege und unter der Führung des Ortsplaners der Gemeinde wurde anfangs 2020 ein Workshopverfahren eingeleitet mit dem Ziel,

die Bezüge des Projektes zum Siedlungsrand und zum Dorfkern in einzelnen Schritten zu überprüfen und zu diskutieren. In insgesamt vier Workshops entstanden neue Ideen und eine neue Setzung mit nunmehr vier Gebäuden. Die gesamte Herleitung und das Richtprojekt sind in der Prozessdokumentation und den Plänen nachvollziehbar.

Sämtliche Expertinnen sowie die Vertreter des Gemeinderates und der Kantonalen Denkmalpflege haben sich im Bericht zum Gutachterverfahren positiv zum nun vorliegenden Projekt geäussert.

architektur

SETZUNG

Das vorliegende Projekt wurde unter Berücksichtigung der in den Fach- und Zwischenberichten formulierten Anliegen der OLK, dem AGR, der Fachberatung Baugestaltung sowie der Mitwirkungsveranstaltung ausgearbeitet.

Zudem wurde das Projekt, in Form von Workshops, einem qualitätssichernden Gutachterverfahren unterzogen und gemeinsam mit Fachgutachtern und der Denkmalpflege erarbeitet.

Ein wesentlicher Unterschied zum Vorgängerprojekt ist die Anzahl Gebäude mit neu vier Häusern.

Das Haus im Westen

steht parallel zur Kesslergasse und dockt mit seinem Hauseingang hier an. Die gewählte Setzung des Hauses an der Kesslergasse erlaubt die Bildung eines Ensembles mit dem Feuerwehrlokal und dem Mäderhaus. Diese Zugehörigkeit wird mit der Steildachform zusätzlich verstärkt.

Die Verzahnung mit der bebauten Struktur funktioniert optimal. Die historische Dorfzufahrt über die Kesslergasse, welche bereits zu Römerzeiten eine wichtige Achse bildete, wird honoriert.

Überbauungsplan

Die anderen drei Gebäude bilden ein zweites Ensemble

etwas verschoben und losgelöst, im Nord-Osten der Parzelle, bilden sie mit dem bestehenden Gemeindehaus einen Hof, über den die Eingänge mit Fusswegen erschlossen werden. Die Loslösung vom Gebäude an der Kesslergasse ermöglicht die geforderte Möglichkeit einer stattlichen Lücke.

Das Gebäude im Süd-Osten sowie das Gebäude im Nord-Osten haben ein Flachdach. Somit ist vom Waldrand her eine natürlich verspielte, grüne Dachlandschaft zu erkennen.

Die Verzahnung, einerseits mit dem bestehenden Dorfkern, andererseits mit der Landschaft, kommt in dieser Anordnung der Gebäude stark zur Geltung und ist ein einfach erkennbares Merkmal.

Die neuen Bauten können durch ihre präzisen Positionen als eine selbstverständliche neue Etappe in der Erweiterung des Dorfkerns angesehen werden und schaffen eine unikate Situation, die ausschliesslich an diesem Ort funktioniert.

Die Integration wird mit einer hohen Selbstverständlichkeit gelesen.

Es ist dieser grosszügige Zwischenraum, der die Landschaft von Nord-Westen her in die neue Bebauung einziehen lässt. Hier kann mit Hochstammbäumen die traditionelle Hoschtet aufleben und einen natürlichen Erholungsraum für die Bewohner bilden.

Das nord-westliche Gebäude des Hof-Ensembles weist wiederum ein Steildach auf, allerdings mit einer zum Gebäude im Westen um 90 Grad gedrehten Firstrichtung.

Visual N

AUSSENRAUM

Die Aussenraumgestaltung wurde in den vier Workshops bereits im Detail behandelt und ist im Umgebungsplan dargestellt.

In der Zusammenarbeit mit den Landschaftsarchitekten wurde ein Konzept für die Bepflanzung mit verschiedenen Bäumen sowie für die Materialien der verschiedenen Bodenbeläge erarbeitet.

So soll eine möglichst grosse Fläche als Graslandschaft oder Gärten für die Bewohner ausgestaltet werden.

Wo nötig werden befestigte Flächen für die Fusswege und den zentralen Hofplatz eingebracht. Ein Fussweg verbindet den Hofplatz mit der Kesslergasse und dient als Zugang für den Postboten.

Die Einstellhalle befindet sich als langgezogenes Rechteck entlang der Parzellengrenze und wird mit Erdreich überdeckt und bepflanzt. Sie verbindet die Untergeschosse der Häuser und ermöglicht rollstuhlgängige Zugänge zum Liftbereich.

Eine natürliche Lüftung der Einstellhalle hilft Energie zu sparen.

Bild Aussenraum

MATERIALISIERUNG

Die Bauten werden komplett in Holz eingekleidet. Es sollen hochwertige Holzhäuser entstehen, welche den Ansprüchen heutiger Etagenwohnungen Rechnung tragen.

Insgesamt stützt sich die Bauherrschaft bei der Wahl der Baumaterialien und der technischen Ausrüstung auf nachhaltige und energieeffiziente Produkte ab.

Holzfassade

Grundrisse

Die Grundrisse sind so gestaltet, dass alle Bedürfnisse an Wohnraum abgedeckt werden können. Es entsteht ein vielfältiger Wohnungsmix mit 2.5, 3.5 und 4.5 Zimmerwohnungen.

Die beiden Gebäude mit Ost-West Bezug weisen traversierende Grundrisse auf. Die Wohnungen sollen einerseits von der Besonnung im Westen profitieren und andererseits die grünen Aussenräume aktivieren, welche sich jeweils im Osten befinden.

Im mittleren, südlich gelegenen Gebäude sind die Grundrisse so gestaltet, dass die Wohnräume zu dem grünen Aussenraum im Westen hin orientiert sin, um auch hier wieder den Bezug zum belebten Hof herzustellen.

Das Gebäude im Osten öffnet sich mit seinen Aussenräumen übereck in die entstehenden Zwischenräume und schafft so Blickbezüge in die Weite. So nehmen alle vier Gebäude mit ihren Grundrissen Bezug auf die Umgebung und generieren so sowohl für den Innen- wie auch den Aussenraum einen Mehrwert.

MEI Grundrisse