Chronik Kirchmatt

ENTSTEHUNGSGESCHICHTE

Wie wurde das Projekt entwickelt?

Als Form des qualitätssichernden Verfahrens hat das AGR (Amt für Gemeinden und Raumordnung) und die Gemeinde Meikirch die Durchführung eines Gutachterverfahrens festgelegt.

Heute

Aufgabenstellung

Die Aufgabe des Gutachterverfahrens war es, auf der Grundlage einer vertieften Ortsanalyse, der Fachberichte von OLK (Kantonale Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder) und kantonaler Denkmalpflege sowie der für das Orts- und Landschaftsbild relevanten Inventare (Bauinventar, ISOS und IVS) das Richtprojekt zu überarbeiten. Namentlich sollten überprüft werden:

  • Anzahl, Volumetrie, Stellung sowie Orientierung und Adressierung der Baukörper;
  • Grundzüge der Baugestaltung mit Dachgestaltung, Balkonen/Loggien sowie die Gliederung der Fassaden;
  • Gestaltung der Freiräume mit besonderem Augenmerk auf den Siedlungsrand, auf die Vorbereiche an der Kesslergasse sowie auf den Übergang zur südlichen Bebauung und auf den Parkplatz;
  • Organisation der Erschliessung inkl. Parkierung mit der Frage der Zufahrt in eine Einstellhalle.

Das Beurteilungsgremium des Gutachterverfahrens setzte sich aus drei unabhängigen Fachgutachtern (ehemalige Mitglieder der kommunalen Fachberatung), einem Vertreter der kantonalen Denkmalpflege sowie Vertretungen der Gemeinde und der Grundeigentümerschaft/Projektentwickler zusammen. Die Moderation und Ergebnissicherung erfolgte durch den Ortsplaner der Gemeinde.

Beurteilungsgremium

Fachgutachter:

  • Fritz Schär, Dipl. Architekt BSA/SIA, Bern
  • Matthias Wehrlin, Architekt, Wünnewil
  • Pascal Weber, Dipl. Landschaftsarchitekt SIA/BSLA, Bern
  • Adrian Stäheli, Kantonale Denkmalpflege

Gemeinde Meikirch:

  • Kurt Wenger, Gemeindepräsident
  • Willy Oppliger, Gemeinderat
  • Thomas Peter, Gemeindeverwalter Gemeinde Meikirch 

Grundeigentümerschaft:

  • Alfred Zimmermann, ZIMMERMANN SINNNVOLL BAUEN AG
  • Ulrich Kriech, ZIMMERMANN SINNVOLL BAUEN AG

Architekten:

  • Dominik Lehmann, Architekt, LZA Architekten AG
  • Josephine Giller, Architektin, LZA Architekten AG

Moderation / Ergebnissicherung: 

  • Urs Fischer, Dipl.-Ing. Stadtplanung SIA, Lohner + Partner GmbH, (Ortsplaner der Gemeinde Meikirch)

Ablauf des Gutachterverfahrens

Die Überarbeitung des Richtprojekts wurde in vier Workshops mit den Fachgutachtern, der Gemeinde und der Grundeigentümerschaft diskutiert. Die Fachgutachter haben jeweils zusammen die weiterzuverfolgenden Lösungsansätze evaluiert und eine Aufgabenstellung für die Weiterbearbeitung formuliert. Die Ergebnisse wurden in Ergebnissicherungen vom Ortsplaner festgehalten. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung wurde zudem jeweils über den Korrespondenzweg über die Zwischenergebnisse und Entscheide der Fachgutachter informiert.

Als Resultat des Verfahrens liegt ein überarbeitetes Richtprojekt vor. Dazu haben die Fachgutachter Fritz Schär, Matthias Wehrlin und Pascal Weber zusammen eine Stellungnahme verfasst, welche vom Vertreter der Denkmalpflege Adrian Stäheli mitunterzeichnet wurde.

Die Ergebnissicherung der Workshops sowie das überarbeitete Richtprojekt und die Stellungnahme der Fachgutachter sind hier abgebildet. 

März 2023

Nach dem Abschluss des Gutachterverfahrens wurden die Ämter und Fachstellen um Stellungnahme, bzw. um ihre Fachberichte angefragt.

Folgende Fachstellen waren involviert:  

  • Amt für Wasser und Abfall (AWA)
  • Amt für Umwelt und Energie (AUE)
  • Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination (AÖV)
  • Archäologischer Dienst des Kantons Bern (ADB)
  • Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT), Abt. Naturförderung
  • Tiefbauamt des Kantons Bern (TBA), Oberingenieurkreis

Gestützt auf die Stellungnahmen der Fachstellen und der Beurteilung des AGR wurden Hinweise, Empfehlungen und Präzisierungen abgegeben, die in das nun vorliegende Richtprojekt eingeflossen sind.

mai 2021

Schlussbericht des Begleitgremiums

über das Gutachterverfahren Überbauungsordnung „Kirchmatt“ Meikirch

1. Ausgangslage

Die Parzelle Nr. 666 in der Kirchmatt bildet eine der letzten zusammenhängenden Baulandreserven innerhalb der Gemeinde Meikirch. Als Grundlage für die Überbauungsordnung wurde ein Richtprojekt erarbeitet, zu welchem das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) eine Stellungnahme der Kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) eingeholt hatte. Anhand der negativen Beurteilung der OLK wurde die Ablehnung der ÜO in Aussicht gestellt.

Anschliessend wurde beschlossen, das bestehende Richtprojekt im Rahmen eines qualitätssichernden Verfahrens unter Einbezug der Kantonalen Denkmalpflege infolge der Kritikpunkte nicht lediglich zu optimieren, sondern grundlegend überarbeiten zu lassen. Im Rahmen eines Workshopverfahrens mussten Aussagen zur ortsverträglichen Dichte, der Situierung und Anzahl möglicher Volumen, der Umgebungsgestaltung (Übergang Siedlungsraum zur Landwirtschaft) sowie zum architektonischen Ausdruck der Bauten erarbeitet werden.

Das Begleitgremium für das Workshopverfahren setzte sich wie folgt zusammen:

  • Fritz Schär, Dipl. Architekt BSA SIA, Bern
  • Adrian Stäheli, Kantonale Denkmalpflege
  • Pascal Weber, Dipl. Landschaftsarchitekt BSLA, Bern
  • Matthias Wehrlin, Dipl. Architekt ETH SIA (infolge Covid-19 Pandemie nur bis März 2020)

2. Prozess

Das Verfahren wurde mittels vier Workshops durchgeführt. Zu Beginn wurden umfassende Analysen des Ortes und der historischen Entwicklung des Areals erarbeitet. In einem ersten Schritt galt es, die ortsverträgliche Dichte sowie Anzahl und mögliche Situierungen der Volumen zu definieren. Auf Basis der Analysen wurden unterschiedliche ortsbauliche Strategien diskutiert.

Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurden alle für die Aufgabe relevanten Themen anhand von Variantenstudien, Referenzbeispielen sowie Arbeitsmodellen untersucht. Dies betraf insbesondere (nicht abschliessende Aufzählung):

  • Ortsbauliche Integration
  • Volumenstudien
  • Hierarchie der einzelnen Gebäude
  • Dachformen
  • Typologien
  • Fassadenstudien (Befensterung / Materialisierung)
  • Umgebungsgestaltung
  • Erschliessung / Einfahrt Einstellhalle

3. Beruteilung

3.1 Gebäudevolumen

  • Auf der Grundlage der sorgfältig erarbeiteten Analysen (historische Entwicklung, Siedlungsränder, Gebäudetypologien etc.) wurden unterschiedliche Setzungen, Volumen und Dachformen untersucht. Die Variantenstudien haben gezeigt, dass mit vier Gebäuden mit einfachen Typologien äusserst präzise auf die ortsbaulichen Anforderungen reagiert werden kann. Ein erstes Gebäude parallel zur Kesslergasse definiert auf einfachste Art den Dorfeingang. Drei weitere, jedoch abgesetzte Volumen ergeben einen Zwischenraum, welcher ähnlich historischer Streusiedlungen eine ideale Verzahnung mit dem relevanten Grünraum zwischen Wald und Siedlungsrand ermöglicht. Die „Mauerwirkung“ des ursprünglichen Projektes kann somit eliminiert werden. Die Gruppe der weiteren drei Gebäude steht in Bezug zum Gemeindehaus, verbindet die zwei Ebenen mit unterschiedlichen Freiräumen. Die einfachen Gebäudetypologien mit Verzicht auf die ursprünglichen Verformungen der Volumen und Verzicht auf Attikageschosse verleihen der Setzung am Siedlungsrand eine plausible, kontextuelle Selbstverständlichkeit.

3.2 Architektur

  • Geplant sind vier einfache Holzbauten, welche sich hinsichtlich Typologie und architektonischem Ausdruck auf historische Referenzbeispiele beziehen. Durch die Anwendung ortstypischer Elemente wird eine angemessene und wohltuende Einfachheit erzeugt. Ausser beim mittigen Gebäude sind die Balkone als Loggen in die Volumen integriert, was die Einfachheit zusätzlich stärkt. Die Ausnahme bildet das mittlere Gebäude, welchem jedoch eine bedeutende Vermittlerrolle innerhalb des Ensembles zukommt, was mit den zwei Eckbalkonen akzentuiert wird

3.3 Freiraumkonzept

  • Durch die Gebäudestellung entsteht ein grösserer Freiraum, welcher sich zur Landschaft öffnet. Dieser direkte und gut proportionierte Grünraum vermittelt geschickt an der Siedlungsgrenze und ist eine stringente Antwort zum Übergang Siedlungsraum - Landschaftsraum.
  • Der Umgang mit den Gefällen auf der Parzelle bzw. die Einbindung der Gebäude auf die unterschiedlichen Höhensituationen gelingt auf harmonische Weise.
  • Durch die Adressierung vom „Einzelbau West“ auf die Kesslergasse können sich die anderen drei Baukörper um einen Hofraum gruppieren und so ihre selbstverständliche Adresse erhalten. Durch das Zusammenführen dieses Erschliessungsraumes mit der bestehenden Zugangssituation zur Gemeindeverwaltung und dem benachbarten Bauernhaus entsteht ein neuer interessanter, gemeinsamer Freiraum im Dorf.
  • Die Lösung der Zufahrtssituation zur Einstellhalle, welche zudem auch von der Gemeindeverwaltung genutzt werden könnte, wirkt selbstverständlich und kommt, dank der topographischen Situation, ohne Rampensituation aus.
  • Grundsätzlich fügt sich das Umgebungsprojekt sehr gut in die bestehende ortsräumliche Situation ein, nimmt deren wesentliche Elemente geschickt auf und kann den Anforderungen der Neubauten gerecht werden

4. Fazit / Empfehlungen

Das Begleitgremium ist erfreut über den Prozessverlauf und das nun vorliegende Resultat des Verfahrens. Das Richtprojekt, welches gegenüber dem ursprünglichen Projekt eine Nutzflächenreduktion von ca. 200 m2 aufweist, vermag die Anforderungen an die Integration ins Dorfbild bezüglich Situierung, Volumen und architektonischem Ausdruck zu erfüllen. Das Resultat bildet eine gute und robuste Grundlage für die nachfolgende Erarbeitung des Bauprojektes.

Das Beurteilungsgremium dankt einerseits dem Planungsteam für die qualitätsvolle Projektentwicklung und andererseits der Bauherrschaft für ihre Bereitschaft, neue Wege zu beschreiten.

Für die Weiterbearbeitung des Projektes wird folgendes empfohlen:

  • Das Projekt ist gemäss den geführten Diskussionen sowie den Empfehlungen der Workshops weiterzuentwickeln. Die relevanten Grundsätze des Richtprojektes (Situierung, Volumen, Dachformen, Materialisierung etc.) sind zwingend beizubehalten.
  • Das Projekt ist dem Beurteilungsgremium zu gegebener Zeit (vor Eingabe des Baugesuchs) nochmals zur Beurteilung vorzulegen.
  • Zudem wird empfohlen, dass die definitive Materialisierung und Farbgebung vor der Ausführung vor Ort zu bemustern und durch das Beurteilungsgremium zu genehmigen ist.

Dezember 2020

Ergebnissicherung vierter Workshop:

Überbauung und Freiraum:

  • Die Komposition mit Setzung und Grösse der Volumen und der Dachlandschaft (2 Schrägdächer ohne Dachvorsprünge und 2 Flachdächer) ist aus Sicht der Fachgutachter und der Gemeinde sehr stimmig; die Bauten sind gut in den ortsbaulichen Kontext und die Topografie eingebettet; es entsteht ein adäquater Siedlungsrand
  • Die Konzeption des Freiraums mit Obstgarten, Innenhof, unterschiedlichen Vorzonen und Wegen wird als schlüssig beurteilt

Lage Zufahrt Einstellhalle (ESH):

  • Die Abklärung mit der Gemeinde hat ergeben, dass eine Einfahrt ESH durch das Feuerwehrmagazin in den nächsten paar Jahren nicht möglich ist
  • Die Zufahrt über den Parkplatz der Gemeinde zur ESH ist jedoch möglich; Die Gemeinde benötigt jedoch einen Realersatz der abgehenden Abstellplätze in der ESH
  • In der neuer ESH können Behinderten-Abstellplätze angeboten werden und via Lift auf Niveau der Gemeindeverwaltung geführt werden; Die Gemeinde begrüsst die Lösung für den behindertengerechten Zugang zur Gemeindeverwaltung via ESH
  • Für eine spätere Überbauung des Gemeindeareals muss eine Lösung erarbeitet werden —> Ermöglichen einer später zu erstellenden Einfahrt via Feuerwehrmagazin und Erschliessung der ESH auf dem Gemeindeareal via ESH der Überbauung Kirchmatte (Hinweis: dies ist privatrechtlich zu regeln und nicht Bestandteil der UeO)
  • Die Fachgutachter begrüssen die nun gewählte Zufahrtslösung zur ESH

Das Richtprojekt ist wie folgt zu präzisieren:

  • Die Gebäude mit Schrägdach brauchen ganz klare Volumen
  • Gebäude an der Kesslergasse —> keine vorspringenden Balkone, sondern durchgehende Balkonschicht mit Vertiefungen als Loggien
  • Baukörper im Osten —> Ostfassade auch durchgehende Balkonschicht
  • Gebäude an der Kesslergasse —> Vorzone zwischen Strasse und Gebäude ist wichtig und noch auszuarbeiten
  • Wegführung —> die Geometrie ist zu brechen, die Wege können weicher werden
  • Freiraum als Vegetationskomposition mit Elementen, die in der umgebenden Kulturlandschaft vorkommen, ruraler werden
  • Es ist zu prüfen, ob ESH-Einfahrt auf einen Fahrstreifen reduziert werden kann (mit Lichtsignal)

In der UeO ist festzuhalten:

  • Die «Einfachheit» der Baukörper ist zu betonen
  • Fassade in Holz
  • Flachdächer begrünt, PV-Anlagen möglich
  • In der UeO ist zu verankern, dass das Bauprojekt durch die am Gutachterverfahren beteiligten Fachgutachter beurteilt wird

Oktober 2020

Ergebnissicherung des dritten Workshops:

  • Für die Bebauung soll die Lösung mit 4 Baukörper —> 2 Baukörper mit Schrägdach, 2 mit Flachdach – für die UeO und das Bauprojekt weiterverfolgt werden
  • Die Adressierung erfolgt über Kesslergasse resp. über den Hof
  • Für die Einfahrt in die Einstellhalle bestehen 3 Varianten
    • Lösung durch Werkhofgebäude
    • Auch eine Erschliessung der ESH neben der Gemeindeverwaltung ist denkbar
    • Spielraum in der Setzung des Gebäudes an der Kesslergasse für Erschliessung ESH
  • Für die Weiterbearbeitung muss die Frage der Einfahrt ESH geklärt werden
  • Aussenraum: Baumpflanzungen müssen von «oben» und nicht aus der ESH hinaus entwickelt werden
  • Für die Denkmalpflege ist es wichtig, dass das Richtprojekt bezüglich Ausdruck und Materialisierung der Baukörper (Dach, Fassade, Frage Balkone/Loggien) wie auch Freiraum und Geländemodellierung für die UeO noch weiterbearbeitet wird; die Fachgutachter teilen diese Einschätzung

August 2020

Wegen Corona-Restriktionen kann der zweite Workshop erst mit einem halben Jahr Verspätung beginnen.

Ergebnissicherung des zweiten Workshops:

SWOT-Analyse und Arbeitspapier «Überbauungsordnung Kirchmatt»

  • Die Erkenntnisse und Prüfaufträge aus dem 1. Workshop sind in die Ziele eingeflossen
  • Zur Diskussion stehen 5 Varianten (Variante 0 und Varianten 1 bis 4)
  • Die übergeordneten Ziele der Gemeinde zu kommunalen Entwicklung und die Zielsetzungen des Bauherrn gelten weiterhin. 
  • Ein repetitives, uniformes Muster mit 3 gleichen Baukörpern sind für diesen Ort nicht geeignet. Die entsprechenden Varianten sind nicht weiterzuverfolgen.
  • «Dorfplatz» —> im Bereich zwischen Kirche und Gemeindeverwaltung ist die Ausbildung eines Dorfplatzes nicht erwünscht.
  • Weiter ist zu beachten, dass eine klare räumliche Zäsur zwischen Freiraum der Kirche und dem dahinterliegenden Raum mit dem Parkplatz besteht, welche zusammen mit den unterschiedlichen Wertigkeiten der Freiräume zu erhalten und zu respektieren ist.
  • Die UeO Kirchmatte muss unabhängig von einer späteren Entwicklung im Areal Gemeindehaus und auf dem Parkplatz erfolgen können.
  • Das Gebäude an der Kesslergasse soll sich von den anderen Gebäuden in der Formensprache unterscheiden —> z.B. mit einem Satteldach und einer Firstrichtung in der Falllinie des Hanges.
  • Daraus resultiert, dass von «zwei» Bauaufgaben gesprochen werden kann —> einer wegbegleitenden Gebäudegruppe an der Kesslergasse mit einem Neubau mit Satteldach und einem Ensemble im östlichen Arealteil von 2, 3 oder 4 Häusern (mit Flach- oder Schrägdächern).
  • Die Landschaft muss „richtig“ in die Überbauung hinein fliessen können; der Blick von der Kirche in die Landschaft ist nicht zwingend.
  • Die Idee, das Gebäude an der Kesslergasse und die Gebäude im östlichen Arealteil mit einer Hostet zu gliedern, soll weiterverfolgt werden; es sollen verschiedene Freiräume mit unterschiedlichen räumlichen Bezügen und Qualitäten entstehen.
  • Im Rahmen einer Zwischenbesprechung soll die Volumetrie, Setzung und Adressierung der Gebäudekörper nochmals geprüft und mit den Fachgutachtern diskutiert werden.

Februar 2020

Das Gutachterverfahren startet!

Kurt Wenger, Willy Oppliger, Thomas Peter von der Gemeinde Meikirch,  Adrian Staehli von der Kantonalen Denkmalpflege, Ulrich Kriech von der ZIMMERMANN SINNVOLL BAUEN AG, Fritz Schär, Pascal Weber und Matthias Wehrlin von der Fachgruppe Baugestaltung, der Ortsplaner Urs Fischer sowie die Architektin Josephine Giller und der Architekt Dominik Lehmann nehmen daran teil. 

Ergebnissicherung des ersten Workshops:

Siedlungsrand und Adressierung:

  • Ergänzung der Analyse mit der Darstellung der verschiedenen Siedlungsränder
  • Der Siedlungsrand ist geprägt von einer Streuobstwiese (keine Hostet) —> Der Siedlungsrand ist zu überarbeiten (Stichworte: Verzahnung mit der Kulturlandschaft und der Streuobstwiese)
  • Bedeutung der Kesslergasse —> Siedlungseingang, IVS-Objekt von nationaler Bedeutung
  • Das bestehende Raumsystem soll mit den Neubauten ergänzt werden (Stichwort: Adressierung der Bauten?)
  • Es ist ein adäquates «Arrivée» aus dem Dorf zu entwickeln und der Aussenraum bis zum Vorplatz der Gemeindeverwaltung herunter zu terrassieren
  • Es ist zu prüfen, ob die Einstellhalle über die Gemeindeparzelle erschlossen werden kann

Situierung:

  • Die Verdichtung ist nachvollziehbar, es fehlt jedoch die ortsbauliche Herleitung
  • Eine Überbauung mit 3 Gebäuden ist richtig
  • Andere Hierarchien, geänderte Positionierungen und Vereinfachungen sind zu prüfen (Stichwort:
  • Sicht von Aussen wie auch von Innen, Ansicht auf den Ortskern (damit konnte die Forderung der OLK zu einer Neukonzeptionierung erfüllt werden)
  • Es ist eine Komposition von alt und neu anzustreben und eine Unverwechselbarkeit zu schaffen
  • Es ist zu prüfen, ob Baukörper mehr in den Hang hineingeschoben werden sollten
  • Das Nutzungsmass soll nicht weiter gesenkt werden
  • «Weiler-Gedanke» funktioniert an diesem Ort nicht

Volumen, Typologie und Dachlandschaft:

  • Es wird ein Spiel mit unterschiedlichen Gebäudehöhen und Gebäudeabständen vorgeschlagen; es ist eine Hierarchie ab der Kesslergasse und zu den bestehenden Gebäuden zu entwickeln (Stichwort Gebäudegruppen und keine Gleichmässigkeit)
  • Die Grösse der Bauten ist nicht das relevante Thema, sondern die Formgebung ist kritisch —> Vereinfachung auf Rechtwinkligkeit, im formalen Ausdruck einfacher werden, jeder Einschnitt muss erklärbar sein
  • Unterschiedliche Typologien sollen sich auch in den Wohnungen widerspiegeln
  • Flachdächer sind problemlos möglich, Schrägdächer sind keine Alternative
  • Die Analyse ist mit historischen Luftbildern sowie der Analyse der Vegetation und der Dachlandschaft zu ergänzen

Juli 2019

Auch der dritte Entwurf vermag nicht restlos zu überzeugen. Eine Sitzung der Grundeigentümerin, der Gemeinde, dem Ortsplaner und der Fachgruppe Baugestaltung führt zu folgendem Entscheid:

Durchführung eines Gutachterverfahrens mit Einbezug der Kantonalen Denkmalpflege

Januar 2018

erfolgt eine Mitwirkung seitens der Bevölkerung von Meikirch. Während der Vorprüfung verfasst die OLK (Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder) einen Bericht, in dem die Bauten als zu hoch und zu dominant beschrieben wurden. Die Rückmeldungen aus der Bevölkerung ergeben ein ähnliches Bild. Das AGR empfahl darauf hin, das Verfahren zu unterbrechen und das Projekt zu überarbeiten. Unter erneuter Zusammenarbeit mit der Fachberatung Baugestaltung und mit der Planungskommission der Gemeinde wurden folgende neuen Rahmenbedingungen vereinbart und umgesetzt:

  • Die Bauten werden um ein Geschoss tiefer geplant, neu sollen Bauten mit lediglich drei Geschossen entstehen.
  • Die obersten Geschosse werden zusätzlich mittels Ein- und Ausschnitten zurückgenommen und gestaffelt.
  • Die Fassaden werden aus Holz geplant, um eine bessere Integration mit den bestehenden Gebäuden zu erreichen.
  • Der schwebende Effekt durch das leichte Absetzen der Gebäude über dem Terrain wird beibehalten.

Mit diesen Massnahmen wird insgesamt die Höhe der Bauten stark reduziert und die obersten Geschosse werden aufgelockert. Der Gemeinderat empfiehlt somit das angepasste Projekt für das zweite Mitwirkungsverfahren und für die erneute Vorprüfung beim AGR.

Juli 2016

Ein erster Entwurf mit 3 Bauten (3 Vollgschosse plus Attika) liegt vor. Der Gemeinderat und Planungskommission genehmigen die Überbauungsordnung und leiten sie zur Vorprüfung an das AGR (Amt für Gemeinden und Raumordnung) weiter. Das AGR kritisiert die kommunale Raumplanung, die Fachgruppe Baugestaltung, die Architekten, den Orts- und Raumplaner und bemängelt, dass zusätzlich die OLK und die Denkmalpflege anzurufen sei. Es wird erkannt, dass mit den gestellten Vorgaben betreffend des heiklen Siedlungsrandes keine befriedigende Lösung gefunden werden kann.

Juni 2016

Die Gemeinde definiert das Entwicklungsgebiet B5 "Kirchmatt"

Zielsetzung: 

  • Entwickeln des Standorts mit zwei Wohnsiedlungen.

Standortprofil:

  • Wohnnutzung, öffentliche Nutzung (zweite Etappe)
  • Entwickeln der Areale in zwei Etappen mit je einer gesamthaft geplanten Siedlung und einer eher offenen Siedlungsstruktur/Gebäudetypologie sowie Punktbauten
  • Geschossigkeit: mind. 3 VG bis max. 3 VG mit Attika
  • Erreichen der Mindestdichte gemäss kantonalem Richtplan: Geschossflächenziffer oberirdisch GFZo mindestens 0.55
  • Landschaftsbezogenes/dörfliches Wohnumfeld
  • Ausbilden eines klaren Siedlungsrandes
  • Erarbeiten eines Erschliessungs- und Parkierungskonzepts
  • Ideales Nachfragesegment:
    • Geschosswohnungen
    • Mehrgenerationen Wohnen, Wohnbaugenossenschaften
    • Mietwohnungen, Stockwerkeigentum
    • mittlerer bis hoher Wohnstandard

Januar 2016

Die Gemeinde Meikrich bekennt sich in ihrem Stretegiepapier "Massnahmenplan aktive Wohnpolitik" zur Vision 

"Nachhaltige Landgemeinde mit Modellcharakter"

Die Gemeinde Meikirch will deshalb mit einer «aktiven Wohnbaupolitik» die Nutzungsreserven im bestehenden Baugebiet aktivieren, um damit in den nächsten Jahren ein qualitätsvolles Bevölkerungswachstum zu ermöglichen. Dazu werden drei Ziele definiert:

  • Förderung der Verdichtung nach Innen
  • Massvolle Erhöhung der Einwohnerzahl, ohne neues Bauland einzuzonen
  • Anstreben einer ausgewogenen Wohn- und Bevölkerungsstruktur

September 2013

Die Gemeinde Meikirch bespricht im Beisein des Ortsplaners und der ZIMMERMANN SINNVOLL BAUEN AG (Grundeigentümerin) das Projekt „aktive Wohnpolitik“. Das Bauland Kirchmatt bietet sich für eine erste Umsetzung im Rahmen dieses Projektes an.

Die Planungskommission hat an ihrer Sitzung grobe Rahmenbedingungen als Planungsleitplanken zu definieren versucht:

  • Drei Vollgeschosse plus Attika
  • 5m Grenzabstand gegen aussenliegende Grundstücke
  • Frühzeitiger Einbezug der Fachgruppe Baugestaltung

Die ZIMMERMANN SINNVOLL BAUEN AG stimmt diesen Leitplanken zu.

  • Die Planung wird durch die Grundeigentümerschaft ausgelöst
  • Die Ausarbeitung einer Überbauungsordnung wird gemeinsam (Gemeinde Meikirch plus Grundeigentümerin) erfolgen