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Was und für wen soll gebaut werden?

Die Überbauungsordnung sieht vor, dass auf der Parzelle vier 3-geschossige Gebäude mit je 6 Wohnungen realisiert werden. Das Wohnungsangebot soll für Einzelpersonen, Paare und Familien bezahlbaren Wohnraum bieten.

Voraussichtlich werden

  • 9 Wohnungen 2.5 Zimmer (durchschnittlich ca. 62 m2 Wohnfläche (Hauptnutzfläche, HNF))
  • 9 Wohnungen 3.5 Zimmer (durchschnittlich ca. 99 m2 Wohnfläche)
  • 6 Wohnungen 4.5 Zimmer (durchschnittlich ca. 104 m2 Wohnfläche)

erstellt.

Was heisst bezahlbaren Wohnraum in der Kirchmatt?

Die zukünftigen Preise für Mietwohnungen und Wohneigentum sind noch nicht definitiv zu beziffern. Ohne Berücksichtigung der (Bau-)Teuerung hilft aber ein Vergleich mit der 2023 durch die Bauträgerschaft fertig gestellte Überbauung Q-Matte in Frauenkappelen. 

Da werden 2½-Zimmerwohnungen mit 68 m² Wohnfläche für CHF 1’280.— oder 4½-Zimmerwohnungen mit 112 m² Wohnfläche für CHF 1’940.— pro Monat vermietet (netto ohne Nebenkosten). 

Im Stockwerkeigentum wurden 2½-Zimmerwohnungen mit 83 m² Wohnfläche für CHF 495’000.— oder 4½-Zimmerwohnungen mit 112 m² Wohnfläche für CHF 762’000.— verkauft. 

In Meikirch sind die Landkosten rund 25% höher als in Frauenkappelen. Dies bedeutet durchschnittlich rund CHF 18’500.-- höhere Kaufkosten für Wohneigentum bzw. monatlich rund CHF 62.-- höhere Mieten als in Frauenkappelen.  

Was hat die Gemeinde Meikirch davon, dass die Parzelle Kirchmatt gemäss der Überbauungsordnung bebaut wird?

Der Gemeinderat erkennt in der Überbauungsordnung die Umsetzung der angestrebten, moderaten und nachhaltigen Entwicklung. Die Gemeinde gewinnt mit dem neuen Wohnungsangebot an Attraktivität, ohne dass dazu die Gemeindeinfrastruktur ausgebaut werden müsste. Gleichzeitig behält die Gemeinde mit der Überbauungsordnung und den grundbuchlich gesicherten Verträgen als griffige Instrumente die Hoheit darüber, was und wie gebaut wird. Die Gemeinde hat dazu die unabhängige Fachberatung Baugestaltung beizuziehen und dies auf Kosten der Bauträger.

Gewinnt die Gemeinde auch monetär?

Ja, mit der Mehrwertabgabe, die nur im Falle der Annahme der Überbauungsordnung fällig wird, erhält die Gemeinde über CHF 135’000.—

Durch Abgaben und Gebühren (wie Anschlussgebühren an die gemeindeeigene Anlagen) kann die Gemeinde mit rund einer Viertelmillion Franken rechnen, ohne dass die Gemeinde selber in die Infrastruktur investieren muss. 

Zudem wird es zu einer ansehnlichen Erhöhung des Steuersubstrates kommen.

Warum fährt man über das gemeindeeigene Land in die private Einstellhalle, wieviel Platz wird dazu benötigt?

Es wird nur die schon jetzt bestehende Zufahrt zu den Garagen im Gemeindehaus mitbenützt, es wird grundsätzlich kein zusätzlicher Platz benötigt. 

Die Fachjury (Architekten und Denkmalpflege), die planenden Architekten und die Gemeindebehörde haben diese Zufahrt als richtig und sinnvoll beurteilt.

Was bezahlt der Bauträger für das Zufahrtsrecht über die Gemeindeparzelle?

Als Gegenleistung zur Mitbenutzung der Zufahrt realisiert der Bauträger auf seine Kosten den behindertengerechten Zugang zum Gemeindehaus. Dies soll mit einem Treppenlift und einer umfassender Umgebungsgestaltung auf der Gemeindeparzelle nach den Vorgaben der Gemeinde erfolgen.

Ist die Zufahrt über die Gemeindeparzelle für immer und ewig?

Nein: Sollte das Grundstück der Gemeinde dereinst bebaut oder anders genutzt werden, würde die jetzige Zufahrt aufgehoben und ein neuer, gemeinsamer Zugang im Bereich des jetzigen Feuerwehrmagazins erstellt werden. Dannzumal würde also die Zufahrt zur Einstellhalle der Gemeinde über das Grundstück Kirchmatt erfolgen. Dies alles wurde am 30. März 2022 mit einer im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeit geregelt.

Kaum ist die Überbauungsordnung bewilligt, macht der Bauträger sowieso, was er will.

Nein: Die Gemeinde Meikirch hat bei der Überbauungsordnung Kirchmatt massgeblich mitgewirkt und besitzt hier ein besonders griffiges Instrument um sicher zu stellen, dass genau das gebaut wird, was die Gemeinde möchte: Mit der grundbuchlich eingetragenen Dienstbarkeit muss die Gemeinde Meikirch jeden einzelnen Plan bewilligen und wird so - falls nötig - direkt Einfluss nehmen. Ansonsten wird dem Bauträger keine Baubewilligung erteilt werden. 

Die Parzelle Kirchmatt soll nicht dichter als wie jetzt vorgesehen bebaut werden.

Schon vor über 10 Jahren hat die Schweizer Bevölkerung darüber abgestimmt, dass mit dem vorhandenen Boden und insbesondere mit den bebaubaren Grundstücken haushälterisch umgegangen werden muss und die bestehenden Bauparzellen besser genutzt werden. 

Der Bedarf an Wohnraum ist auch in Meikirch klar gegeben. Mit der bestehenden Bauordnung würde das Wohnen auf der Parzelle Kirchmatt nur für ein paar wenige, vermögende Bauherrinnen und Bauherren möglich sein. Mit der Überbauungsordnung Kirchmatt werden hier statt etwa 18 Personen über 50 Personen ihr neues Zuhause finden. 

  • Nur durch die Überbauungsordnung Kirchmatt ist sichergestellt, dass ortsverträgliche, architektonisch wertvolle Bauten erstellt werden. Eine Bebauung gemäss dem bestehenden Baureglement und ausserhalb einer Überbauungsordnung würde niemals diese Qualität erreichen.
Es sollen keine oberirdischen Besucherparkplätze erstellt werden, das kann doch nicht sein!

Es sind genügend Besucherparkplätze in der Autoeinstellhalle vorgesehen, was zwar die teurere aber bessere Lösung ist. Die gemeindeeigenen Parkplätze werden also nicht tangiert.

Auch wenn die Besucher in der Einstallhalle verschwinden, werden alle anderen Kurzpakierer den Gemeindeparkplatz benutzen!

Nein, das Projekt bietet Post und Lieferdienste die Möglichkeit, direkt auf das Areal zu fahren. Genauso, wie es auch die Feuerwehr oder Ambulanz machen kann.

Wird eine Photovoltaikanlage erstellt und wenn ja, wofür wird der Strom gebraucht?

Ja, der Bauträger sieht vor, die Dächer zur Stromgewinnung zu nutzen und die Bewohnerinnen und Bewohner der Kirchmatt werden einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) abschliessen. So können alle vom günstigen Solarstrom profitieren. Zudem werden alle Plätze in der Autoeinstellhalle mit der Grundinstallation für Ladestationen ausgerüstet.

Die neuen Bewohnerinnen und Bewohner der Kirchmatt werden sicherlich gegen die Emmissionen aus Landwirtschaft und Gewerbe vorgehen und diese so einzuschränken versuchen.

Nein, es ist aufgrund der grossen Nachfrage nach Wohnungen in der Kirchmatt absehbar, dass die meisten Bewohnerinnen und Bewohner der Kirchmatt Meikirchner sein werden. Zudem wird in den Kauf- und Werkverträgen der zukünftigen Wohneigentumbesitzerinnen und Besitzer festgehalten, dass diese allfällige Emissionen aus Landwirtschaft zu dulden haben. Dies ist heute ein übliches Prozedere.