06. September 2023

Aufzonung Mehrwertabgabe

Bessere Nutzung der raren Ressource Boden

Nach der Mehrwertabgabe infolge Einzonung der Parzelle (Entscheid der Gemeindeversammlung) liegt nun auch die Berechnung der Mehrwertabschöpfung infolge der Aufzonung vor.

Das bestehende Baureglement (W2) liess eine Nutzung von rund 1'470 m² Nettowohnfläche zu, was 7 Einfamilienhäusern entsprach. Die jetzige Nutzung gemäss der Überbauungsordnung lässt nun rund 2'337 m² Nettowohnfläche zu. Dies entspricht durchschnittlich rund 100 m² Nutzfläche pro Wohnung.

Der ausgewiesene Mehrwert beträgt CHF 728'000.--. Gemäss Reglement Mehrwertabgabe spült dies weitere CHF 135'600.-- in die Gemeindekasse.

Aufzonung Mehrwertabgabe